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EmK
Wer sich am Gemeindeleben beteiligen möchte, kann sich in das Register der Gemeinde eintragen lassen und so rechtlich zur Kirche gehören. Wer getauft ist, läuft im Register als „Kirchenangehöriger“, Ungetaufte als „Kirchenzugehörige“. Beides ist nicht als Dauerzustand gedacht, Ziel ist langfristig die verbindliche Mitgliedschaft. Darüber hinaus gibt es noch die Freunde der Gemeinde. Das sind Menschen, die sich bei uns zu Hause fühlen und regelmäßig kommen. Für viele ist die Aufnahme in die Liste als Freund eine erste, wichtige Stufe des Hineinwachsens in die Gemeinde.